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Datum: 18.07.2025
Aktenzeichen: 10 Ca 1584/24
Teil-Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündiugng der Beklagten vom 10. Dezember 2024 nicht
zum 31. März 2025 beendet wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses als Sales
Manager weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu den Zielvorgaben und den Zielerreichungsgraden der Prämien und
Maßgabe der Rahmenarbeitsvereinbarung und den allgemeinen Prämienbestimmungen für den Außendienst für das
Kalenderjahr 2024 und das erste Quartal 2025 zu erteilen.
4. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
5. Der Urteilsstreitwert wird auf 39.832,- Euro festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.