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Datum: 18.07.2025

Aktenzeichen: 10 Ca 1584/24

Teil-Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündiugng der Beklagten vom 10. Dezember 2024 nicht zum 31. März 2025 beendet wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses als Sales Manager weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu den Zielvorgaben und den Zielerreichungsgraden der Prämien und Maßgabe der Rahmenarbeitsvereinbarung und den allgemeinen Prämienbestimmungen für den Außendienst für das Kalenderjahr 2024 und das erste Quartal 2025 zu erteilen.
4. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
5. Der Urteilsstreitwert wird auf 39.832,- Euro festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.