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Datum: 03.09.2025

Aktenzeichen: 20 Ca 125/25

1. Der Einspruch der Beklagten vom 23.06.2025 gegen das Versäumnisurteil
vom 04.06.2025 - 20 Ca 125/25 - wird verworfen.

2. Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 18.075,- EUR festgesetzt.

4. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert
zugelassen.