Suchfunktion

FAMILIENGERICHT

Dienstgebäude Justizzentrum Zeughaus

Das Familiengericht ist zuständig für den Bezirk der Amtsgerichte Ehingen und Ulm.

Das Familiengericht Ulm besteht zur Zeit aus 5 Referaten mit 5 Familienrichtern.

Beim Familiengericht werden die durch § 23 a GVG zugewiesenen Familiensachen bearbeitet. Die Familienrichter sind u.a. zuständig für Ehesachen, den Versorgungsausgleich sowie für Streitigkeiten aus dem Sorge,- Umgangs- und Unterhaltsrecht. Das Familiengericht befasst sich weiter mit Anträgen zu Ehewohnung,  Hausrat und Güterrecht. Es ist grundsätzlich zuständig für Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Auch Kindschaftssachen und Lebenspartnerschaftssachen gehören zum Familiengericht.

Beim Familiengericht muss man sich meist durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen

Die Zuteilung der Verfahren zu den einzelnen Referaten der Familienabteilung erfolgt im Turnusverfahren. Dies bedeutet, dass die Verfahren nach einem bestimmten Schlüssel, der im Geschäftsverteilungsplan festgelegt ist, nach Eingang auf die verschiedenen Referate verteilt werden, wobei die Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, dem gleichen Referat zugewiesen werden.

In jedem Referat arbeitet ein Richter oder eine Richterin mit den ihm zugewiesenen Mitarbeiter/innen einer Serviceeinheit zusammen. Der Richter hat die Aufgabe, die anfallenden Sachentscheidungen zu treffen. Die Serviceeinheit ist für den gesamten organisatorischen Ablauf verantwortlich, z.B. die Ladung von Parteien und Zeugen zu den Verhandlungsterminen. Wenn Sie wegen eines Verfahrens eine Frage haben, ist die Mitarbeiterin der Serviceeinheit Ihr erster Ansprechpartner.

Gegen die Entscheidungen des Familiengerichts gibt es in der Regel ein Rechtsmittel zum Oberlandesgericht Stuttgart

Die Rechtspfleger der Familienabteilung bearbeiten die ihnen nach § 20 des Rechtspflegergesetzes zugewiesenen Angelegenheiten, sowie die Angelegenheiten, die nicht nach § 14 Rechtspflegergesetz dem Richter vorbehalten sind.

Referat 1

Serviceeinheit: Tel.: 0731/189-2118 bzw. 2187

Referat 2

Serviceeinheit: Tel.: 0731/189-2153 bzw. 2792

Referat 3

Serviceeinheit: Tel.: 0731/189-2435 bzw. 2108

Referat 4

Serviceeinheit: Tel.: 0731/189-2632

Referat 5

Serviceeinheit: Tel.: 0731/189-2154

Referat 6

Serviceeinheit: Tel.: 0731/189-2199

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Familiengerichts finden Sie hier.

Fußleiste