Suchfunktion

Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Das Amtsgericht Ulm ist zugleich eines von vier Registergerichten in Baden-Württemberg. Als solches führt es neben dem Vereins- und Güterrechtsregister auch folgende Register:

  • Handelsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister.


Das Amtsgericht Ulm ist ebenfalls zuständig für Zwangsvollstreckungs- (wenn der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat), Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren, sowie verschiedene Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie beispielsweise Betreuungs- und Nachlassverfahren. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Ulm erstreckt sich im Bereich Familien-, Nachlass- und Insolvenzsachen auch auf den Amtsgerichtsbezirk Ehingen.
Seit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg befindet sich eines der zentralen Grundbuchämter beim Amtsgericht Ulm.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

Fußleiste