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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Das Amtsgericht Ulm ist zugleich eines von vier Registergerichten in Baden-Württemberg. Als solches führt es neben dem Vereins- und Güterrechtsregister auch folgende Register:
- Handelsregister
- Genossenschaftsregister
- Partnerschaftsregister.
Das Amtsgericht Ulm ist ebenfalls zuständig für Zwangsvollstreckungs- (wenn der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat),
Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren, sowie verschiedene Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie beispielsweise Betreuungs-
und Nachlassverfahren. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Ulm erstreckt sich im Bereich Familien-, Nachlass- und Insolvenzsachen auch
auf den Amtsgerichtsbezirk Ehingen.
Seit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg befindet sich eines der zentralen Grundbuchämter beim Amtsgericht
Ulm.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".