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Registergericht
Bei den Amtsgerichten werden die folgenden öffentlichen Register geführt:
• Handelsregister A
• Handelsregister B
• Partnerschaftsregister
• Genossenschaftsregister
• Vereinsregister
• Güterrechtsregister
Aktuell: Elektronisches Handelsregister
Die Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister werden in Baden-Württemberg zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt.
Das Amtsgericht Ulm ist zuständig für die Führung der genannten Register folgender Amtsgerichtsbezirke:
Aalen, Bad Mergentheim, Bad Saulgau, Bad Waldsee, Biberach(Riss), Crailsheim, Ehingen, Ellwangen, Geislingen (Steige), Göppingen Heidenheim, Langenburg, Leutkirch (im Allgäu), Neresheim, Ravensburg, Riedlingen, Schwäbisch-Gmünd, Sigmaringen, Tettnang, Wangen (im Allgäu) und Ulm.
Einreichung von Anmeldungen und Dokumenten:
Seit 1. Januar 2007 sind Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen, § 12 Abs. 1 HGB, § 11 Abs. 4 GenG, § 5 Abs. 2 PartGG. Auch alle anderen Dokumente sind elektronisch einzureichen.
Die Einreichung erfolgt durch Übertragung des elektronischen Dokuments in die elektronische Poststelle. Die elektronische Poststelle ist über die von den Gerichten zur Verfügung gestellte Zugangs- und Übertragungssoftware erreichbar. Die Software kann über die Internetseite
lizenzkostenfrei heruntergeladen werden.
Nähere Informationen zur Einreichung von elektronischen Dokumenten finden Sie auch unter www.justizportal.de unter der Rubrik 'Onlinedienste'.
Weitere öffentliche Register, die jedoch nur bei speziellen Amtsgerichten geführt werden, sind:
• Luftfahrtregister (Amtsgericht Braunschweig)
• Seeschiffsregister
• Binnenschiffsregister
• Schiffsbauregister.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
Einsichtnahme in die Register, Registerausdrucke?
Veröffentlichung der Eintragungen?
Aufgabe der Register
Die wichtigste Aufgabe dieser öffentlichen Register ist die Erhöhung der Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr.
Bestimmte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, sollen zuverlässig und vollständig "registriert" werden und jedermann jederzeit zugänglich sein. Das Handelsregister offenbart die wichtigsten Rechtsverhältnisse der Kaufleute, indem es z.B. Auskunft darüber gibt, wer ein Unternehmen vertritt oder wer für Verbindlichkeiten haftet. Es dient so Unternehmensinteressen, weil eine Eintragung in das Handelsregister entsprechende Mitteilungen an Geschäftspartner entbehrlich macht. Es dient auch dem Informationsbedürfnis dieser Geschäftspartner und dem der Allgemeinheit
So kann es z.B. für das Einklagen oder das Vollstrecken einer Forderung unerlässlich sein zu wissen, wie eine Firma lautet, wer ihr Inhaber ist, wer gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft ist, in welcher Rechtsform ein Unternehmen betrieben wird oder auch welche Vermögensmasse für Verbindlichkeiten haftet.
Einsichtnahme, Erteilung von Registerausdrucken:
Eingetragene Tatsachen können durch Vorlage eines Ausdruckes aus dem Handelsregister urkundlich nachgewiesen werden. Dies erleichtert die Führung eines Rechtsstreits. Um dem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die Öffentlichkeit des Handelsregisters angeordnet. Jedermann kann das Registerblatt und die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke (z.B. die Satzung von Aktiengesellschaften) einsehen. Auch von den Eintragungen und den eingereichten Schriftstücken kann jedermann Kopien verlangen.
Dabei muss weder dargelegt werden, warum die Einsicht erfolgen soll, noch muss man sich ausweisen.
Die Einsichtnahme ist gebührenfrei.
Eine gewisse Einschränkung der Einsichtsmöglichkeit ergibt sich jedoch durch die Geschäftsstunden der Amtsgerichte.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, schriftlich, per Fax, die Abschrift bestimmter Registereintragungen zu beantragen.
Registerausdrucke können – je nach Antrag - in amtlicher oder nichtamtlicher Form erteilt werden. Ihre Erteilung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht. Die Kosten betragen:
• für einen nichtamtlichen Auszug 10,- €
• für einen amtlichen Auszug 20,- €.
Einsichtnahme über das Internet
Die Einsicht in das Handelsregister über das gemeinsame zentrale Länderportal unter www.handelsregister.de ist ebenfalls kostenlos. Die kostenlose Einsicht umfasst Firmen nach Namen, Registerzeichen und Sitz. Die Suchfunktion ermöglicht eine bundesweite Recherche.
Elektronischer Registerabruf
Die Einsicht in ein Registerblatt wird als Registerabruf bezeichnet und ist seit 01.08.2022 kostenfrei. Das Registerblatt enthält sämtliche Eintragungen über die Firma.
Über das Länderportal www.handelsregister.de können nicht nur die Eintragungen, sondern auch die ab 01.01.2007 zum Handelsregister eingereichten Dokumente, wie z.B. Gesellschaftsverträge und Gesellschafterlisten kostenfrei eingesehen und ausgedruckt werden.
Vermutung der Richtigkeit, "Negative Publizität":
Die Register genießen zwar nicht den "öffentlichen Glauben" wie das Grundbuch, es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass die eingetragenen Tatsachen richtig sind.
Um wirklich zur Verkehrssicherheit beizutragen, müssen die Register vollständig sein und den aktuellen Stand der Rechtsverhältnisse wiedergeben.
Daraus ergeben sich Anmeldepflichten für die Beteiligten, die notfalls durch das Registergericht im Zwangsgeldverfahren durchgesetzt werden.
Veröffentlichung der Eintragungen
Nahezu alle Eintragungen in die Register wurden bis 31.07.2022 elektronisch veröffentlicht.
Die Registerveröffentlichungen können kostenlos im Internet unter der Adresse www.handelsregisterbekanntmachungen.de eingesehen werden. Seit 01.08.2022 werden Eintragungen des Registergerichts nicht mehr zusätzlich bekannt gemacht.
