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Vereinsregister
Die Vereinsregister in Baden-Württemberg sind seit mehreren Jahren digitalisiert und werden zentral bei den Amtsgerichten
Stuttgart, Mannheim, Ulm und Freiburg geführt.
Die Registerblätter können gegen Gebühr über das Portal der Registerge-richte www.handelsregister.de eingesehen werden bzw. beim Amtsgericht Ulm /
Registergericht bestellt werden. Kopien sonstiger Urkunden können bei berechtigtem Interesse nur direkt beim Vereinsregister /
Amtsgericht Ulm beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen zum Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form einzureichen sind. Es bedarf der Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar oder Ratschreiber. Anmeldungen sind grundsätzlich in Papierform einzureichen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in elektronischer Form über eine(n) deutsche(n) Notar(in) Ihrer Wahl zu übersenden. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung von Dokumenten bei der Justiz finden Sie auf www.ejustice-bw.de.
Bitte geben Sie auf allen Schreiben den Vereinsnamen, den Sitz und die aktuelle Geschäftsnummer (VR-Nummer) an, die Ihrem Verein bei der Digitalisierung des Registerblatts und dem Zuständigkeitswechsel zum Amtsgericht Ulm zugeteilt wurde. Diese Vereinsregister-Nummer wurde Ihnen mit der Benachrichtigung über die Umschreibung mitgeteilt.
Weitere Informationen bzw. Muster für Vordrucke (keine Verwendungspflicht) erhalten Sie hier:
- in der Broschüre "Rechtswegweiser zum Vereinsrecht"
- unter Vereine - Serviceportal Baden-Württemberg
- Amtsgericht Ulm - Service & Formulare
- Hinweise zur Auflösung und Löschung eines Vereins:
- Hinweise zur Protokollführung
Allgemeine rechtliche Auskünft in Vereinssachen
(zu Vereinsgründung und sonstigen allgemeinen rechtlichen Fragen in Vereinssachen; keine Sachstandsanfragen oder Fragen zu konkreten Verfahren):
Telefon: 0731 189-2100
E-Mail: Register@agulm.justiz.bwl.de
Montag, Mittwoch: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Satzungsvorprüfungen (noch) nicht eingetragener Vereine nicht vorgenommen werden können.