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Vereinsregister
Die Vereinsregister in Baden-Württemberg sind seit mehreren Jahren digitalisiert und werden zentral bei den Amtsgerichten Stuttgart, Mannheim, Ulm und Freiburg geführt. Die örtliche Zuständigkeit in Vereinsregistersachen können sie hier ermitteln.
1. Registerausdrucke
Die Registereintragungen können über das Gemeinsame Registerportal der Länder kostenlos
eingesehen und ausgedruckt werden.
Satzungen, Protokolle und sonstige Urkunden sind nicht im Registerportal verfügbar. Kopien dieser Dokumente können aber bei
berechtigtem Interesse direkt beim Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm beantragt werden (kostenpflichtig).
Darüber hinaus können Registerausdrucke unter nachfolgender E-Mail-Adresse oder schriftlich beantragt werden.
E-Mail: Register@agulm.justiz.bwl.de
Postanschrift: Amtsgericht Ulm - Vereinsregister, PF 2411, 89007 Ulm
Gebühren für Registerausdrucke (bei Übersendung durch das Registergericht):
einfacher Ausdruck 10,00 EUR
amtlicher Ausdruck 20,00 EUR
(Für gemeinnützige Vereine sind Registerausdrucke gebührenfrei.)
Die Beantragung ist schriftlich oder per E-Mail möglich, wobei die vollständige Anschrift des Antragstellers anzugeben ist.
2. Form der Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen zum Vereinsregister immer in öffentlich beglaubigter Form einzureichen sind.
Die Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar oder Ratschreiber ist immer erforderlich.
Anmeldungen sind grundsätzlich in Papierform im Original einzureichen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in elektronischer Form über eine(n) deutsche(n) Notar(in) Ihrer Wahl zu
übersenden. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung von Dokumenten bei der Justiz finden Sie auf www.ejustice-bw.de.
Bitte geben Sie auf allen Schreiben den Vereinsnamen, den Sitz und die aktuelle Geschäftsnummer (VR-Nummer) an.
Vordrucke (ohne Verwendungspflicht) und weitere Informationen sind rechts abrufbar.
3. Auskünfte in Vereinssachen
- Allgemeine rechtliche Auskünfte in Vereinssachen
(zu Vereinsgründung und sonstigen allgemeinen rechtlichen Fragen in Vereinssachen; keine
Sachstandsanfragen oder Fragen zu konkreten Verfahren):
Telefon: 0731 189-2100
Montag, Mittwoch: 13.30
Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Satzungsvorprüfungen (noch) nicht eingetragener Vereine nicht vorgenommen werden können.
- Sachstandsanfragen oder allgemeine Anfragen zu bereits angemeldeten oder eingetragenen Vereinen können an die o.g. E-Mail-Adresse gerichtet werden. Bitte geben Sie die Vereinsregisternummer (falls schon vorhanden), den Vereinsnamen und Ihre Anschrift an.
- Bei Rückfragen zu Beanstandungen wenden Sie sich bitte an die auf dem Anschreiben genannten Mitarbeiter.
Den zuständigen Sachbearbeiter oder die Geschäftsstelle können Sie zudem unter der
allgemeinen Telefonauskunft des Registergerichts unter 0731 189-2166
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
oder über die Telefonzentrale unter 0731-189-0 erfragen oder zu diesem verbunden
werden.
4. Sprechzeiten des Registergerichts
Montag bis Freitag:
9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.30
Uhr
Möchten Sie persönlich vorsprechen, bitten wir Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.
