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Registergericht 

Aktueller Hinweis:

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass fingierte Kostenrechnungen mit dem Absender "Handels- Gewerberegister, DHR, Zeughausgasse 28, 89073 Ulm" oder ähnliche irreführende, aber offiziell anmutende Zahlungsaufforderungen zu Eintragungs-/Veröffentlichungskosten versandt werden. Kosten für die Eintragung des Registergerichts werden ausschließlich durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg in Rechnung gestellt. Die öffentliche Bekanntmachung der Registereintragung ist seit 01.08.2013 kostenfrei; lediglich für die Eintragung werden Festgebühren erhoben. Bitte setzen Sie sich bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung mit dem Registergericht in Verbindung.

Außerdem existieren diverse Internetseiten, die den Eindruck eines offiziellen Registerportals erwecken, z.B. "e-handelsregisterauszug.de", "handelsregisterauszug-deutschland.de", "Registergericht.com", letztere mit Link zur Internetseite des Amtsgerichts Ulm. Diese Internetseiten haben nichts mit dem Gemeinsamen Registerportal der Länder zu tun, das unter www.handelsregister.de zu erreichen ist, oder der zentralen Internetplattform des Unternehmensregister www.unternehmensregister.de, welches vom Bundesanzeiger-Verlag angeboten wird.

Fragen rund um das Transparenzregister können vom Registergericht leider nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich daher bei Rückfragen bitte an die vorgesehenen Servicenummern des Transparenzregisters, welche Sie der Startseite www.transparenzregister.de entnehmen können.


 

1. Hinweise für Registerausdrucke (Registerauszüge)

Nichtamtliche Abdrucke können unmittelbar aus dem Internet abgerufen werden (s. unter Ziff. 3).



Elektronischer Abruf im Internet:

nichtamtlicher Abdruck des Registerblatts und einzelne Dokumente: kostenfrei (seit 01.08.2022).

Amtlich und nichtamtliche Registerausdrucke können außerdem schriftlich, per Fax oder E-Mail beim Registergericht beantragt werden (telefonische Anforderungen können nicht bearbeitet werden).



Folgende Formen sind möglich:

  • aktueller Registerausdruck (aktueller Registerinhalt)
  • chronologischer Registerausdruck (enthält Unternehmensdaten zum Tag der Umstellung auf das elektronische Registerblatt und die seitdem eingetretenen Veränderungen)
  • historischer Registerausdruck (ehemaliges Papier-Registerblatt)

Wird keine Auswahl getroffen, so wird ein amtlicher aktueller Ausdruck übersandt, in Vereinsregistersachen ein nichtamtlicher (unbeglaubigter) aktueller Ausdruck.



Gebühren: 

schritliche Anforderung beim Registergericht:

  • nichtamtlicher Ausdruck des Registerblatts                    10,00 EUR 
  • amtlicher Ausdruck des Registerblatts                               20,00 EUR

 

2. Registerveröffentlichungen

Registerveröffentlichungen können kostenlos im Internet unter der Adresse www.handelsregisterbekanntmachungen.de eingesehen werden.

Amtliche Bekanntmachungen des Registergerichts in der Tagespresse erfolgen nicht mehr.

Ab 01.08.2022 werden Eintragungen des Registergerichts nicht mehr gesondert bekannt gemacht, sondern nur noch gesetzlich erforderliche zusätzliche Hinweise (z. B. zu Gläubigerrechten).

 

3. Elektronischer Registerabruf

Die Recherche nach einer Firma oder einem Verein kann über das zentrale Länderportal www.handelsregister.de vorgenommen werden. 

Das Registerblatt und die seit 01.01.2007 zum Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister eingereichten Dokumente können im Internet ebnfalls unter dieser Adresse abgerufen werden. Der Abruf ist ab 01.08.2022 kostenfrei möglich.

Zum Vereinsregister eingereichte Unterlagen sind nicht elektronisch abrufbar; diese sind beim Registergericht in Papierform vorhanden.

 

4. Zuständigkeit des Amtsgerichts Ulm

Das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister für die nachfolgenden Amtsgerichtsbezirke wird in Ulm geführt:

Aalen, Bad Mergentheim, Bad Saulgau, Bad Waldsee, Biberach an der Riß, Crailsheim, Ehingen, Ellwangen, Geislingen an der Steige, Göppingen, Heidenheim, Langenburg, Leutkirch im Allgäu, Neresheim, Ravensburg, Riedlingen, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Tettnang, Wangen im Allgäu und Ulm.

 

5. Elektronische Einreichung von Anmeldungen und sonstigen Dokumenten

Seit 1. Januar 2007 können  Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister nur noch elektronisch in öffentlich beglaubigter Form wirksam eingereicht werden. Auch sonstige  Dokumente müssen elektronisch übermittelt werden.

Für die Einreichung der elektronischen Dokumente ist das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (egvp) vorgesehen, das unter Verwendung einer lizenzkostenfrei abrufbaren Zugangs- und Übertragungssoftware erreichbar ist. Diese Software und weitere Informationen finden Sie unter www.egvp.de oder auch unter www.justizportal.de unter der Rubrik 'Onlinedienste'.

Dokumente, die per e-mail eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden.

Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre mit Beginn ab 01.01.2006 sind ausschließlich beim elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) einzureichen.

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