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Registergericht 

Aktueller Hinweis:

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass fingierte Kostenrechnungen mit dem Absender "Handels- Gewerberegister, DHR, Zeughausgasse 28, 89073 Ulm" oder ähnliche irreführende, aber offiziell anmutende Zahlungsaufforderungen zu Eintragungs-/Veröffentlichungskosten versandt werden. Kosten für die Eintragung des Registergerichts werden ausschließlich durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg in Rechnung gestellt. Die öffentliche Bekanntmachung der Registereintragung ist seit 01.08.2013 kostenfrei; lediglich für die Eintragung werden Festgebühren erhoben. Bitte setzen Sie sich bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung mit dem Registergericht in Verbindung.

Außerdem existieren diverse Internetseiten, die den Eindruck eines offiziellen Registerportals erwecken, z.B. "e-handelsregisterauszug.de", "handelsregisterauszug-deutschland.de", "Registergericht.com", letztere mit Link zur Internetseite des Amtsgerichts Ulm. Diese Internetseiten haben nichts mit dem Gemeinsamen Registerportal der Länder zu tun, das unter www.handelsregister.de zu erreichen ist, oder der zentralen Internetplattform des Unternehmensregister www.unternehmensregister.de, welches vom Bundesanzeiger-Verlag angeboten wird.

Fragen rund um das Transparenzregister können vom Registergericht leider nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich daher bei Rückfragen bitte an die vorgesehenen Servicenummern des Transparenzregisters, welche Sie der Startseite www.transparenzregister.de entnehmen können.


 

1. Hinweise für Registerausdrucke (Registerauszüge)

Nichtamtliche Abdrucke und elektronisch verfügbare, öffentlich einsehbare Dokumente können kostenfrei im Registerportal abgerufen werden unter

www.handelsregister.de 

Dokumente, die nach dem 01.01.2007 elektronisch zum Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Gesellschaftsregister eingereicht wurden und für die öffentliche Einsicht freigegeben wurden, können ebenfalls kostenfrei abgerufen werden.
Vor dem 01.01.2007 eingereichte Dokumente sind in der Regel nur in Papierform vorhanden.

Zum Vereinsregister eingereichte Unterlagen sind nicht elektronisch abrufbar; diese sind beim Registergericht ebenfalls nur in Papierform vorhanden.

Amtliche und nichtamtliche Registerausdrucke können außerdem schriftlich, per Fax oder E-Mail beim Registergericht beantragt werden (telefonische Anforderungen können nicht bearbeitet werden).



Folgende Formen sind möglich:

  • aktueller Registerausdruck (aktueller Registerinhalt)
  • chronologischer Registerausdruck (enthält Unternehmensdaten zum Tag der Umstellung auf das elektronische Registerblatt und die seitdem eingetretenen Veränderungen)
  • historischer Registerausdruck (ehemaliges Papier-Registerblatt)

Wird keine Auswahl getroffen, so wird ein amtlicher aktueller Ausdruck übersandt, in Vereinsregistersachen ein nichtamtlicher (unbeglaubigter) aktueller Ausdruck.



Gebühren (bei Übersendung durch das Registergericht): 

  • nichtamtlicher Ausdruck des Registerblatts               10,00 EUR 
  • amtlicher Ausdruck des Registerblatts                      20,00 EUR

 

2. Zuständigkeit des Amtsgerichts Ulm

Das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister für die nachfolgenden Amtsgerichtsbezirke wird in Ulm geführt:

Aalen, Bad Mergentheim, Bad Saulgau, Bad Waldsee, Biberach an der Riß, Crailsheim, Ehingen Donau, Ellwangen Jagst, Geislingen an der Steige, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Langenburg, Leutkirch im Allgäu, Neresheim, Ravensburg, Riedlingen, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Tettnang, Wangen im Allgäu und Ulm.

 

3. Elektronische Einreichung von Anmeldungen und sonstigen Dokumenten

Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Gesellschaftsregister können nur elektronisch in öffentlich beglaubigter Form (über einen Notar) wirksam eingereicht werden. Auch sonstige Dokumente müssen elektronisch übermittelt werden.

Für die Einreichung der elektronischen Dokumente ist das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (egvp) vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter www.egvp.de oder auch unter www.justizportal.de unter der Rubrik 'Onlinedienste'.

Dokumente, die per E-Mail eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden.

Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre mit Beginn ab 01.01.2006 sind ausschließlich beim elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) einzureichen.

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