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Zeugenentschädigung
Zeugen erhalten auf Antrag nach ihrer Vernehmung eine Entschädigung für Fahrtkosten und eventuellen Verdienstausfall.
Entschädigungsbeträge werden grundsätzlich auf eine von Ihnen anzugebende Bankverbindung überwiesen. Dies geschieht in der Regel innerhalb weniger Tage durch die Landesoberkasse Metzingen.
Zeugen, die in der Straf- und Bußgeldabteilung, also im Justizgebäude in der Olgastraße vernommen wurden, wenden sich bitte an die
Zeugenentschädigungsstelle im Justizgebäude, Olgastraße 106, Erdgeschoss, Zimmer E 26, direkt neben dem Haupteingang.
Herr Köhler (Tel. 0731/189-2180)
Sollte die Zeugenstelle nach Ende der regulären Dienstzeit nicht mehr besetzt sein, finden Sie dort Formulare, mit denen Sie die Entschädigung beantragen können.
Für Zeugen, die im Justizzentrum Zeughaus vernommen wurden, gilt folgendes: Es liegen schriftliche Erstattungsanträge im Warteraum bei den Sitzungssälen im I.OG und auch in den Sitzungssälen aus, sodass den Betreffenden nach Abschluss der Vernehmung ein Exemplar ausgehändigt werden kann. Sofern Anträge sofort ausgefüllt werden, können diese bei der Infothek abgegeben oder in den Briefkasten am Haupteingang geworfen werden.